Ob Ihr Unternehmen von CCD II betroffen ist, richtet sich in erster Linie nach den angebotenen Zahlungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Betroffen sind Sie grundsätzlich, wenn Sie:
- Rechnungskauf an Privatkunden anbieten
- Ratenkauf anbieten
- Null-Prozent-Finanzierungen bewerben
- BNPL-Dienste (Klarna, PayPal Ratenzahlung, vobapay BNPL etc.) in Ihrem Shop anbieten
Nicht betroffen sind Sie in der Regel, wenn Sie:
- Ausschließlich Vorkasse, klassische Kreditkartenzahlung ohne Ratenfunktion, PayPal Direktzahlung, Lastschrift oder alternative Zahlungsarten (beispielsweise Direktüberweisung) anbieten
- Ein reiner B2B-Shop sind und nur an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB verkaufen