CCD II ist die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Sie aktualisiert die bisherigen Regelungen für Verbraucherkredite und erweitert deren Anwendungsbereich auf moderne Finanzierungsangebote. Dazu gehören unter anderem bestimmte Formen von Buy Now Pay Later, Ratenkauf sowie zins- und gebührenfreie Kredite.
Ziel der Richtlinie ist es, Verbraucher besser zu schützen und für mehr Transparenz bei Finanzierungsangeboten zu sorgen.
Fragen zur CCD II? Wir haben Antworten.
Die neue Verbraucherkreditrichtlinie (CCD II) bringt für Händler einige Änderungen mit sich – und damit auch viele praktische Fragen. Besonders häufig geht es darum, welche konkreten Schritte jetzt erforderlich sind und was im Händleralltag zu beachten ist. Deshalb haben wir die wichtigsten und am häufigsten gestellten Fragen für Sie zusammengestellt und beantwortet.
Die neuen Regelungen für Verbraucherkreditverträge gelten in Deutschland ab November 2026. Händler sollten ihre bestehenden Finanzierungsangebote und Prozesse daher rechtzeitig prüfen.
Relevant ist CCD II vor allem für Händler, die Finanzierungsangebote für Verbraucher in ihrem Checkout anbieten. Dazu zählen beispielsweise Ratenkauf, Buy Now Pay Later oder Rechnungskauf.
Reine B2B-Angebote fallen grundsätzlich nicht unter das Verbraucherkreditrecht. Bei Shops mit Geschäfts- und Privatkunden sollte jedoch klar erkennbar sein, in welcher Rolle der jeweilige Kunde kauft.
Je nach Ausgestaltung können insbesondere folgende Angebote betroffen sein:
Buy Now Pay Later
Ratenkauf
Rechnungskauf
Null-Prozent-Finanzierungen
kurzfristige Finanzierungen und Zahlungsaufschübe
Ob ein konkretes Angebot unter die neuen Vorgaben fällt, hängt vom jeweiligen Zahlungs- und Finanzierungsmodell ab.
Ja. Die bisherige Bagatellgrenze von 200 Euro entfällt. Dadurch können künftig auch kleinere Finanzierungen unter das Verbraucherkreditrecht fallen.
Für bestimmte kurzfristige und unentgeltliche Zahlungsaufschübe gelten allerdings Ausnahmen.
CCD II stellt höhere Anforderungen an die Prüfung der Kreditwürdigkeit. Vor Abschluss einer Finanzierung muss geprüft werden, ob Verbraucher ihre finanziellen Verpflichtungen voraussichtlich erfüllen können.
Arbeitet ein Händler mit einem externen Finanzierungspartner zusammen, kann dieser wesentliche Teile der Prüfung übernehmen. Händler sollten deshalb frühzeitig klären, wie die Aufgaben im jeweiligen Modell verteilt sind.
Verbraucher sollen bereits vor Abschluss einer Finanzierung klar erkennen können, welche Kosten, Laufzeiten und Bedingungen gelten.
Hierfür werden die vorvertraglichen Informationspflichten erweitert. Die Darstellung von Finanzierungsangeboten im Checkout und in der Kundenkommunikation sollte deswegen überprüft werden.
Das hängt vom bestehenden Finanzierungsmodell und der technischen Integration ab.
Zusätzliche Informationen oder Prüfschritte können Anpassungen erforderlich machen. Entscheidend ist, diese sinnvoll in den Kaufprozess einzubinden, damit der Checkout transparent und einfach nutzbar bleibt.
Auch die Kommunikation von Finanzierungsangeboten wird wichtiger. Wer beispielsweise mit einer Finanzierung wirbt, muss gesetzlich vorgeschriebene Informationen berücksichtigen. Mit den neuen Regelungen kommen weitere Anforderungen hinzu.
Händler sollten deshalb neben dem Checkout auch Produktseiten, Banner, Newsletter, Social-Media-Anzeigen und weitere Werbemittel überprüfen.
Verbraucherkreditverträge können künftig grundsätzlich in Textform abgeschlossen werden. Damit können beispielsweise digitale Dokumente oder E-Mails ausreichen, ohne dass zwingend eine handschriftliche Unterschrift erforderlich ist.
Für digitale Geschäftsmodelle kann das Prozesse vereinfachen und vollständig digitale Finanzierungsstrecken erleichtern.
Für Verträge, die vor dem Inkrafttreten der neuen Regelungen abgeschlossen wurden, gelten grundsätzlich weiterhin die bisherigen Vorschriften. Die neuen Anforderungen sind vor allem für Neuabschlüsse ab dem Stichtag relevant.
Ein guter erster Schritt ist eine Bestandsaufnahme:
Welche Finanzierungsangebote bieten wir aktuell an?
Welche davon können unter CCD II fallen?
Sind Informationen im Checkout verständlich und vollständig?
Sind technische Prozesse und Schnittstellen vorbereitet?
Wer übernimmt Kreditwürdigkeitsprüfung und Dokumentation?
Sind Werbung und Kundenkommunikation aktuell?
Hat unser Zahlungs- oder Finanzierungspartner bereits über notwendige Änderungen informiert?
Bei dieser Bestandsaufnahme hilft auch unsere Checkliste.
Nein. Gerade bei eingebundenen Zahlungs- und Finanzierungslösungen übernimmt der jeweilige Partner wichtige Aufgaben und kann notwendige technische Anpassungen in seine Lösung integrieren.
Deshalb lohnt sich frühzeitig die Frage: Was übernimmt mein Partner und um was muss ich mich kümmern?
Wer sich zu spät mit CCD II beschäftigt, riskiert vor allem unnötigen Stress. Finanzierungsangebote, Checkout-Prozesse, Kundeninformationen und technische Abläufe müssen möglicherweise angepasst werden und dafür müssen interne Teams und externe Partner zusammenspielen.
Eine frühzeitige Vorbereitung schafft Klarheit darüber, wo Handlungsbedarf besteht und wer welche Aufgaben übernimmt. So können notwendige Änderungen strukturiert umgesetzt werden, ohne den laufenden Betrieb oder das Kundenerlebnis unnötig zu belasten.
Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Zahlungs- oder Finanzierungspartner und klären Sie gemeinsam, welche Anpassungen für Ihr konkretes Modell erforderlich sind.